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NANOTEILCHEN - KLEINE DINGE, GROSSE WIRKUNG

Was sind Nanoteilchen?

Hierbei handelt es sich um einen Verbund von wenigen bis einigen tausend Atomen oder Molekülen. Der Name bezieht sich auf ihre Größe, die typischerweise bei 1 bis 100 Nanometern liegt. Die Vorsilbe „nano“ leitet sich aus dem Griechischen „nanos“ für „Zwerg“ oder „zwergenhaft“ ab.

Wie aus einer aktuellen Literaturdurchsicht der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) in Brüssel hervorgeht weist unser Bewusstsein der potenziellen Risiken beim Umgang mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz sowie die Art und Weise, wie diese Risiken am Arbeitsplatz kommuniziert werden, erhebliche Defizite auf.

Es bestehen erhebliche Risiken für Mensch und Umwelt!

Durch den Konsum oder die Verwendung von nanopartikelhaltigen Produkten könnten Menschen mit diesen potentiell gesundheitsschädlichen Substanzen in Kontakt kommen. Werden die Partikel in den Organismus aufgenommen, könnten sie dort erheblichen Schaden anrichten und zur Ursache für Krankheiten werden. Nanopartikel können auf Grund ihrer kleinen Ausmaße (10–100 nm) über die Haut, die Atemwege und über den Magen-Darm-Trakt in den Körper aufgenommen werden und sich dort über den Blutkreislauf im gesamten Organismus verteilen.

Gefahren im Haushalt!

In vielen Sonnencremes befinden sich die winzigen Partikel. Sie bewirken, dass die Sonnenstrahlung reflektiert und somit die Gefahr von Hautkrebs verringert wird. Bei der Verwendung von Nano-Imprägniersprays können Nanopartikel über die Atemluft in die Lunge aufgenommen werden. In der Lunge gelangen Nanopartikel bis in den Bereich der Lungenbläschen (Alveolen), im Unterschied zu größeren Partikeln. Sie werden dort zum Auslöser heftiger Entzündungen des Lungengewebes. Außerdem findet an dieser Stelle ebenfalls der Übertritt der Partikel in die Blutbahn statt. Dabei treten kleinere Partikel einfacher in das Blut über und können anschließend die Blut-Hirn-Schranke durchdringen.

Der Verzehr von Lebensmitteln, die mit Nanopartikeln versetzt sind, ermöglicht die Aufnahme der potentiell schädlichen Substanzen über die Schleimhäute des Magen-/Darmtraktes in die Blutbahn. Im Darm werden Nanopartikel von den Peyerschen-Plaques aufgenommen. Auch bei der Aufnahme von Nanopartikeln über den Magen-Darm-Trakt gilt, je kleiner die Partikel sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer Ablagerung der aufgenommenen Partikel in bestimmten Geweben und Organen und zur Schädigung derselben kommt. Eine weitere Möglichkeit der Aufnahme von Nanopartikeln in den Organismus erfolgt möglicherweise über die Haut, z. B. durch das direkte Auftragen von nanopartikelhaltigen Kosmetika.

Buchtip: "Nanotechnologie - Neue Möglichkeiten - Neue Gefahren" ein Taschenbuch von Toby Shelley.

Weitere Informationen erhalten sie beim Umweltbundesamt: http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3765.pdf (PDF, Deutsch)

75 Prozent der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Baubranche wissen nicht, dass sie mit Nanomaterialien arbeiten!

DER SUHM EXTERNE EXPERTEN® DATENSCHUTZBRIEF

EU-Datenschutzverordnung: Hohe Strafen bei Datenschutzverletzungen

Viele Unternehmen unterschätzen nach wie vor die Risiken, die mit einer Nichtbeachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften folgen. Geregelt werden die Folgen im Bußgeldkatalog unter § 43 Bundesdatenschutzgesetz. Eine unzulässige Datenerhebung z.B. kann mit einem Bußgeldern von bis zu 300.000 Euro geahndet werden. Aber Achtung: "Im Grundsatz soll die Geldbuse den wirtschaftlichen Vorteil überwiegen und kann somit deutlich höher ausfallen!" Wenn dem Betroffenen Unternehmer eine Fahrlässigkeit nachzuweisen ist hat dieses mit Schadensersatzanspruch oder auch einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren zu rechnen.

An wen kann ich mich wenden, wenn sich eine Behörde oder ein Unternehmen nicht an die Datenschutzbestimmungen hält?

In der Regel ist das der Datenschutzbeauftragte der verantwortlichen Stelle (Unternehmen, Behörde) oder die Aufsichtsbehörde (Landesdatenschutzbeauftragter).

Wie geht eine Behörden im Datenschutzrecht bei Verstößen vor?

Sobald die Behörde Kenntnis von einem Verstoß gegen das Datenschutzrecht bekommt, wird diese in der Regel das Unternehmen mit dem Sachverhalt konfrontieren und um fristgebundene Stellungnahme bitten. Bei massiven Verstößen kann eine stichprobenartigen Kontrollen oder sofort eine umfassende Überprüfung vorgenommen werden. Wird dann ein Verstoß festgestellt, so besteht unter anderem die Möglichkeit ein Bußgeld nach § 43 BDSG zu verhängen.

Werden diese Bußgelder tatsächlich verhängt?

Es werden in Deutschland immer wieder Bußgelder in empfindlicher Höhe verhängt.

Mit einer Geld­bu­ße bis 50.000€ ist z.B. nach §43 Bundesdatenschutzgesetz zurechnen für: + Einen Ver­stoß gegen die Meldepflicht + Die feh­lende Bestel­lung eines Daten­schutz­be­auf­trag­ten + Einen Ver­stoß gegen eine Anord­nung der Aufsichtsbehörde + Die nicht erfolgte Aus­kunft gegen­über einem Betroffenen + Eine feh­lende Pro­to­kol­lie­rung bei auto­ma­ti­sier­ten Ver­fah­ren des Datenabrufs + Eine Pflicht­ver­let­zung bei der Auftragsdatenverarbeitung + Die feh­lende Wider­rufs­be­leh­rung bei einer werb­li­chen Ansprache + Einen Ver­stoß gegen die Zweck­bin­dung bei über­mit­tel­ten Daten

Mit einer Geld­bu­ße bis 300.000€ ist z.B. nach §43 Bundesdatenschutzgesetz zurechnen für: + Die unbe­fugte Erhe­bung und Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, die nicht all­ge­mein zugäng­lich sind + Eine unbe­fugte Bereit­hal­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten für auto­ma­ti­sierte Abruf­ver­fah­ren, die nicht all­ge­mein zugäng­lich sind + Den unbe­fug­ten Abruf per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten in auto­ma­ti­sier­ten Ver­fah­ren, die nicht all­ge­mein zugäng­lich sind + Erschleichen von Übermittlungen durch unrichtige Angaben, sofern Daten nicht allgemein zugänglich + Einen Ver­stoß gegen die Zweck­bin­dung bei über­mit­tel­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten

Holen Sie sich fachkundige Beratung und lassen Sie die Umsetzung des Datenschutzes in Ihrem Hause überprüfen!

Über eine unverbindliche Kostenanfrage können Sie schnell und einfach die Kosten eines externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen ermitteln.

Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot. Zugeschnitten auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens! Nutzen Sie bitte unser kostenloses SUHM EXTERNE EXPERTEN® ONLINE ANGEBOT - Einfach das Online Formular ausfüllen und wir werden Ihnen umgehend ein Angebot erstellen.


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