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Gefährdungsbeurteilungen für Firmen
Gefährdungsbeurteilungen

Die meisten Arbeitsunfälle und Krankheiten sind vermeidbar, aber wie? Eine Gefährdungsbeurteilung ist der erste Schritt! Das Ziel der Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen besteht darin, zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes zwingend erforderlich sind. SUHM EXTERNE EXPERTEN® unterstützt Sie bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach §§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), sowie nach § 3 Betriebssicherheitverordnung (BetrSichV). Wir alle haben ein Interesse daran, dass Arbeitnehmer sicher und gesund bleiben. 

SUHM EXTERNE EXPERTEN® unterstützt sie bei der
Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach §§ 5, 6 ArbSchG  sowie nach § 3 BetrSichV:

 

 

Nach §§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz und § 3 Betriebsicherheitverordnung ist jeder Arbeitgeber "unabhängig von der Anzahl ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung in seinem Unternehmen durchzuführen. Er ist verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu beurteilen, Arbeitsschutzmaßnahmen eigenverantwortlich festzulegen und ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Das Ziel der Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen besteht darin, zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes zwingend erforderlich sind. Die Gefährdungsbeurteilung zu Arbeitsstätten, Arbeitsplätzen, Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeiten basiert u. a. auf §§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz infolge der Umsetzung europäischer Rahmenrichtlinien zum Arbeitsschutz (1992), § 3 Betriebssicherheitsverordnung,
§ 6 Gefahrstoffverordnung, §§ 89, 90 Betriebsverfassungsgesetz.

 

Die Gefährdungsbeurteilung des Unternehmers ist die Grundlage für wirksame Arbeitsschutzmaßnahmen! Die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ist die Vorraussetzung für ein funktionierendes Unternehmen!

 

Die Leistungen von SUHM EXTERNE EXPERTEN®
 

 

+ Unterstützung bei der Einrichtung der betrieblichen Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

+ Unterstützung und Beratung hinsichtlich der Ermittlung und Beurteilung von Gefahrgut sowie der 

    Festlegung von Maßnahmen
+ Beurteilung von Bildschirmarbeitsplätzen

+ Ergonomieberatung
+ Unterstützung bei der Durchführung und Dokumentation
+ Identifizierung der Gefährdungen und Belastungen
+ praktikable und praxisbezogene Umsetzung gesetzlicher Forderungen
+ Darstellung des Handlungsbedarfes
+ Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen
+ Mitarbeit bei der Wirksamkeitskontrolle
+ Hinweise bei der Durchführung zur rechtlichen Absicherung des verantwortlichen Unternehmers bzw.

   Vorgesetzten (Grundsätze der Prävention, Organisation etc.)

 

Unsere Sicherheitsexperten verfügen über alle wichtigen Qualifikationen und werden regelmäßig weitergebildet. Sie profitieren von unserem Fachwissen und unserer langjährigen Erfahrung in über 300 Betrieben.
 

Gerne erstellen wir ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot. Zugeschnitten auf die Bedürfnisse ihres Unternehmens!

 

Nutzen sie bitte unser kostenloses SUHM EXTERNE EXPERTEN® ONLINE ANGEBOT für Gefährdungsbeurteilungen -  Einfach das Online Formular ausfüllen und wir werden ihnen umgehend ein Angebot erstellen.

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