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Datenschutz
Sie suchen einen externen Datenschutzbeauftragten oder grundsätzlich Hilfe bei der Umsetzung der gesetzlichen Mindestforderungen des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)? Dann sind sie bei uns genau richtig. SUHM EXTERNE EXPERTEN® hilft ihnen bei der Umsetzung der Maßnahmen, die sich aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtend ergeben. Sie profitieren von unserem fundierten Fachwissen und gewinnen Rechtssicherheit.
SUHM EXTERNE EXPERTEN® -
externer Datenschutzbeauftragter
Jedes Unternehmen, unabhängig von seiner Größe oder Tätigkeit, ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz zur Einhaltung der Vorgaben des BDSG verpflichtet. Es muss also z.B. über ein Verfahrensverzeichnis verfügen und einen Datenschutzbericht erstellen. Auch Kleinunternehmen oder Freiberufler sind verpflichtet, die Datenschutzgesetze einzuhalten. Verstöße gegen den Datenschutz können empfindliche Geldbußen bis zu 300.000,- EUR nach sich ziehen und ihr Unternehmen nachhaltig schädigen. SUHM EXTERNE EXPERTEN® unterstützt ihr Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter. Nach der Bestellung führen wir zunächst ein Datenschutz-Audit durch und erfassen den Ist-Zustand durch Interviews mit den einzelnen Fachabteilungen. Im Rahmen der laufenden Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter weisen wir sie aktiv auf Gesetzesänderungen, neue Urteile sowie Entscheidungen der Aufsichtsbehörden hin und stehen ihnen in allen Datenschutz-Fragen beratend zur Seite.
Die Leistungen von SUHM EXTERNE EXPERTEN®
+ regelmäßige Kontrolle der technischen und organisatorischen Umsetzung
+ allgemeine Beratung der Geschäftsführung
+ Durchführung von Audits zur Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG
+ Durchführung von Vorabkontrollen nach § 4d BDSG
+ Durchführung von Datenschutzaudits (Istzustandserfassung und Bewertung)
+ Unterstützung bei der Erstellung des Verfahrensverzeichnis
+ Schulung der Mitarbeiter
+ Unterweisung der Mitarbeiter
+ ständige Anlaufstelle für Mitarbeiter und Betroffene
+ Erstellung des Datenschutzkonzeptes
Ihre Vorteile bei SUHM EXTERNE EXPERTEN®
+ neutrale Stellung und Unabhängigkeit
+ keine zusätzlichen Kosten für Ausbildung und Fortbildung eines betriebsinternen
Datenschutzbeauftragten
+ Konzentration auf das Kerngeschäft
+ geringere Kosten und Kostentransparenz
+ Eingrenzen möglicher Risiken und Haftung
+ Verträge werden jeweils für zwei Jahre geschlossen
+ Erfahrung aus anderen Firmen (Synergieeffekte)
+ immer auf dem aktuellsten Stand
+ keine Kündigungsschutzvorschriften zu beachten
+ stets aktuelle Fachkunde und Zuverlässigkeit
+ kein Interessenskonflikt durch andere Aufgaben im Unternehmen
Welche Kosten entstehen beim Einsatz eines externen Datenschutzbeauftragten?
Über eine unverbindliche Kostenanfrage können Sie schnell und einfach die Kosten eines externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen ermitteln.
Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot, zugeschnitten auf die Bedürfnisse ihres Unternehmens!
Nutzen sie bitte unser kostenloses SUHM EXTERNE EXPERTEN® ONLINE ANGEBOT - Einfach das Online Formular ausfüllen und wir werden ihnen umgehend ein Angebot erstellen.