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SUHM EXTERNE EXPERTEN® GEFAHRGUTBRIEF

Was sind Umweltgefährdende Stoffe?

Umweltgefährdende Stoffe (Umweltgifte) bezeichnen Stoffe die selbst oder später das Umwandlungsprodukte eine Gefahr für die Umwelt darstellt und z.B. Wasser, Boden, Luft, Klima, Tiere, Pflanzen oder Mikroorganismen negativ verändern. Im Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) sind nicht nur die genauen Vorschriften für den Straßenverkehr hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung zu finden sondern auch der genaue Umgang mit Gefahrgut geregelt.

Ein Beispiel für Umweltgefährdende Stoffe ist die Ozonbehandlung von Fahrzeugen. Sie wird in der professionellen Fahrzeugaufbereitung vorgenommen. Mit Ozon kann die Geruchsbelastung im Innenraum eines Gebrauchtwagen beseitigt werden. Durch die oxidierende Wirkung des Ozons werden Geruchstoffe in geruchsneutrale Stoffe umgewandelt. Als Ergebnis ist das Fahrzeug nach dieser Behandlung desinfiziert und in der Regel geruchsfrei. Flüssiges Ozon ist allerdings nicht nur brandfördernd und ätzend sondern auch sehr giftig! Es bewirkt Reizungen der Atemwege und erhöht das Baumsterben.

Sobald Umweltgifte wie z.B. das Ozon in den Transport gehen werden sie als Gefahrgut bezeichnet. Das können Gemische, Gemenge, Lösungen oder auch Gegenstände sein, welche Stoffe enthalten, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer physikalischen oder chemischen Eigenschaften oder ihres Zustandes beim Transport bestimmte Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, wichtige Gemeingüter, Leben und Gesundheit von Menschen oder Tieren und anderen Sachen ausgehen können und die aufgrund von Rechtsvorschriften als gefährliche Güter einzustufen sind. Geregelt wird dies unter anderem im "Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter"

Was ist bei der Beförderung von Gefahrgut auf der Straße zu beachten?

Der Fahrer muss bei der Beförderung von Gefahrgut eine ADR-Bescheinigung erwerben, welche ihm nach erfolgreicher Absolvierung eines Lehrgangs zeitlich befristet auf fünf Jahre ausgestellt wird. Ohne diese Bescheinigung darf Gefahrgut nur unter besonderen Einschränkungen und Beachtung spezieller Besonderheiten transportiert werden. Alle an der Beförderung von Gefahrgut Beteiligten müssen Sachkenntnisse über dieGefahrgutvorschriften nachweisen. Unternehmen, die an der Beförderung von Gefahrgut beteiligt sind, müssen in der Regel schriftlich einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Wir bieten ihnen kompetente Informationen und Beratung zur Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen zum Themenkreis Gefahrguttransport. SUHM EXTERNE EXPERTEN® ist Ihr Ansprechpartner als externer Gefahrgutbeauftragter!

Wie sind die Aufgaben bei der Beförderung von Gefahrgut verteilt?

Der Fahrzeughalter / Unternehmer / Spediteur ist verantwortlich für: - Bereitstellung eines geeigneten Fahrzeugs zur betriebssicheren Beladung und Ladungssicherung - Auswahl, Ausbildung und Kontrolle der Fahrer - Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der BGV D 29 (Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge”). Der Verlader /Absender ist verantwortlich für: - beförderungssichere Beladung (Laden, Stauen, Befestigen) - ordnungsgemäße Kennzeichnung und Verpackung der Ladung! Überträgt der Absender bei der Entsorgung diese Pflicht schriftlich auf den jeweiligen Entsorger so muss der Verlader / Absender sicher stellen dass dieser Entsorger zuverlässig den Pflichten der GGVSEB (Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern) und des ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) nachkommt. Ist dies nicht sicherzustellen so ist für die Entsorgung ein geeigneter und zuverlässiger Entsorger auszuwählen. Die Tatsache dass sich ein Entsorger im Gefahrgutrecht nicht oder nicht ausreichend auskennt entbindet nicht von den Kennzeichnungspflichten im Gefahrguttransport!

Der Fahrer ist verantwortlich für: - die Kontrolle der Ladungssicherung und Lastverteilung vor Fahrtantritt - das Fahrverhalten in Abstimmung zur Ladung - die Kontrolle der Ladungssicherung während des Transports.

Was regelt das ADR? (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße)

- Es wird die Einstufung der zu transportierenden Güter als Gefahrgut und die zugehörigen Sicherheitsmaßnahmen geregelt - Die Kennzeichnung und Dokumentation wie Beförderungspapier und schriftliche Weisung eines Gefahrguttransports - Den Bau von Behältern, Tanks, Fahrzeugen für Gefahrguttransporte - Die Befreiungen von der Einhaltung der Regeln des ADR - Die multimodale Gefahrguttransporte (Straße - Zug, Schiff oder Flugzeug)

ADR 2011 Download als PDF (12,9 MB) (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße)

Was fordert das ADR? (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße)

- Das der Fahrer in vielen Fällen einen Gefahrgutführerschein besitzen muss - Das alle am Umschlag und Transport Beteiligten Sachkenntnisse über die Gefahrgutvorschriften nachweisen müssen - Das die Unternehmen, die Gefahrgüter befördern, einen Gefahrgutbeauftragten haben müssen.

Wann kommen die Gefahrensymbole zum Einsatz?

Ein Gefahrensymbol ist ein leicht erkennbarer Hinweis auf die Gefahren, die von einem Gefahrstoff ausgehen. Geregelt wird dies unter anderem in der Gefahrstoffverordnung. Die Verpackung solcher Stoffe muss mit einem Gefahrensymbol gekennzeichnet werden! (Piktogramm auf orangem Untergrund). Zusammen mit einer Gefahrenbezeichnung gibt das Piktogramm einen leicht erkennbaren Hinweis auf die Gefahren.

Was sind R- und S-Sätze?

Die sogenannten Risiko- und Sicherheitssätze kommen vom englischen risk and safety. Hier handelt es sich um eine nachschlagbare Sammlung von Warnhinweise zur Charakterisierung der Gefahrenmerkmale von Gefahrstoffen, also Elementen und Verbindungen sowie daraus hergestellten gefährlichen Zubereitungen. Zusammen mit den Gefahrenbezeichnungen wie z.B. den Signalwörtern „Achtung“ oder „Gefahr“ und den jeweils dazu gehörenden Gefahrensymbolen sind sie ein wichtiges Hilfsmittel für die innerhalb der EU vorgeschriebene Gefahrstoffkennzeichnung.

Beispiel:

R 1 In trockenem Zustand explosionsgefährlich R 68/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken.

Was ist das GHS? (Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien)

Um einen weltweit einheitlichen Standart zu schaffen wurde das "Global harmonisierte System" kurz "GHS" zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien sowie deren Kennzeichnung auf Verpackungen und in Sicherheitsdatenblättern erarbeitet. Es ist das neue System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien,das durch Gremien der Vereinten Nationen ausgearbeitet wurde. Weltweit gibt es sehr unterschiedliche Systeme zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Es kann daher passieren, dass ein Stoff oder Stoffgemisch in einem Land als gefährlich eingestuft und behandelt wird und in einem anderen nicht. GHS schafft die Voraussetzungen, dass Chemikalien in Zukunft weltweit nach einheitlichen Kriterien eingestuft und gekennzeichnet werden. Seit dem 1. Dezember 2010 sind Stoffe nach dem GHS-Standard einzustufen und zu kennzeichnen. Gemische, bislang „Zubereitungen“ genannt, dürfen ab sofort nach den neuen System eingestuft und gekennzeichnet werden, müssen dies aber erst ab dem 1. Juni 2015. Weitere Informationen zum GHS

Beispiel alter Risiko und Sicherheitssatz:

G01 Explosionsgefährlich R 09 Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen.

Beispiel neu durch GHS (Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien): GHS01 Explosionsgefährlich H200 Instabil, explosiv.

Was sind H- und P-Sätze?

Die H- und P-Sätze sind knappe Sicherheitshinweise für Gefahrstoffe, die im Rahmen des global harmonisierten Systems (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien verwendet werden.

Die H-Sätze (Hazard Statements - engl. hazard = Gefahr) beschreiben Gefährdungen die von den chemischen Stoffen oder Zubereitungen ausgehen

Die P-Sätze (Precautionary Statements) geben Sicherheitshinweise (engl. precaution ‚Sicherheitsmaßnahme, Vorsicht‘) im Umgang damit.

Beispiel:

EUH207 Achtung! Enthält Cadmium. Bei der Verwendung entstehen gefährliche Dämpfe. Hinweise des Herstellers beachten. Sicherheitsanweisungen einhalten.

Hier finden Sie die H- und P-Sätze in den anderen europäischen Sprachen

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Über eine unverbindliche Kostenanfrage können Sie schnell und einfach die Kosten eines externer Gefahrgutbeauftragter für Ihr Unternehmen ermitteln.

Unsere Gefahrgutbeauftragte verfügen über alle wichtigen Qualifikationen und werden regelmäßig weitergebildet. Sie profitieren von unserem Fachwissen und unserer langjährigen Erfahrung.


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